Änderungen an der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie – Finanzaufsicht verschärft
31.03.2017 – Mit dem Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz wurden heute vom Deutschen Bundesrat die Änderungen an der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dem auch der Stuckateurverband angehört und Bankenverbände gefordert hatten, beschlossen. Wie in der zugrundliegenden EU-Richtlinie immer vorgesehen, werden Darlehen zum Bau oder zur Renovierung einer Wohnimmobilie aus der Umsetzung ausgenommen, mit der Folge, dass der Wert der Wohnimmobilie bei der Kreditentscheidung wieder mit einbezogen werden kann. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Wir gehen davon aus, dass sich die Kreditvergabe vor allem an ältere Bauherren und junge Familien nun wieder normalisiert.“
Im Gesetzespaket wurde auch die Finanzaufsicht verschärft. Pakleppa weiter: „Für das deutsche Baugewerbe ist die Planbarkeit von Kapazitäten und Investitionen von wesentlicher Bedeutung für die Stabilität unserer Branche. Eine platzende Immobilienblase vernichtet privates Vermögen und führt zur Fehlallokation der volkswirtschaftlichen Ressourcen. Daher begrüßen wir die heutige Verabschiedung des Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes durch den Deutschen Bundesrat“.
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